Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 11.01.2007 - 3 O 511/06 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 11.01.2007 - 3 O 511/06
- OLG Saarbrücken, 07.08.2007 - 4 U 106/07
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 07.08.2007 - 4 U 106/07
Unzulässige Anwaltswerbung durch Anwaltsrundschreiben außerhalb bestehender …
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 11. Januar 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az. 3 O 511/06 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LG Dortmund, 25.05.2007 - 3 O 511/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über das mit der Fondsbeteiligung verbundene Risiko; Abschluss des Treuhandvertrages und des Darlehensvertrages für Fondsgesellschaft in einer Haustürsituation; Rückgewähranspruch durch Widerruf der auf Abschluss des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02
Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds
Auszug aus LG Dortmund, 25.05.2007 - 3 O 511/06
Dies folgt aus den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft (BGHZ 156, 46 ff. = II ZR 387/02, BGH XI ZR 106/05, Rn. 28).Dessen Höhe bemisst sich nach dem Wert der Beteiligung im Kündigungszeitpunkt, weil der Anleger, da seine Kündigung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts keine Rückwirkung zukommt, an dem bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft im Verhältnis seiner Beteiligung teilnimmt (BGHZ 156, 46 ff.).
- EuGH, 13.12.2001 - C-481/99
EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …
Auszug aus LG Dortmund, 25.05.2007 - 3 O 511/06
Die Richtlinie 85/577 EWG (Haustürgeschäfte-Richtlinie) und die Entscheidung des EuGH vom 13.12.2001, C-481/99, gebieten keine andere Entscheidung.Mit Urteil vom 13.12.2001, C-481/99, hat der EuGH entschieden, dass der nationale Gesetzgeber gehindert ist, das Widerrufsrecht auf 1 Jahr zu befristen, wenn der Verbraucher nicht nach Artikel 4 der Richtlinie belehrt worden ist.
- BGH, 08.06.2004 - XI ZR 167/02
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Haustürgeschäft
Auszug aus LG Dortmund, 25.05.2007 - 3 O 511/06
Dies hat zur Folge, dass § 5 Abs. 2 HWiG richtliniekonform einschränkend auszulegen ist, sodass Kreditverträge nicht zu den Geschäften zählen, die im Sinne des § 5 Abs. 2 HWiG "die Voraussetzungen eines Geschäftes nach dem VerbrKrG" erfüllen, soweit das VerbrKrG kein gleich weitreichendes Widerrufsrecht wie das HWiG einräumt (BGH XI ZR 91/99, BGH XI ZR 167/02).Im Gegensatz zu dem unzulässigen Belehrungszusatz nach § 7 Abs. 3 VerbrKrG, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes XI ZR 167/02 zugrunde lag, schränkt der streitgegenständliche Zusatz das Widerrufsrecht in keiner Weise ein.
- BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05
Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht
Auszug aus LG Dortmund, 25.05.2007 - 3 O 511/06
Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt Urteil vom 13.03.2007, XI ZR 159/05, Palandt § 280 Rn. 58 ff.) ist eine kreditgebende Bank bei steuersparenden Bauherren - Bauträger - und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet.Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs oder Fondsprospektes nach den Umständen des Falls objektiv evident ist, sodass sich aufdrängt, die Bank habe sich der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Grundsatzurteil vom 16.05.2006, XI ZR 6/04 und Urteil vom 13.03.2007, XI ZR 159/05).
- BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04
Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …
Auszug aus LG Dortmund, 25.05.2007 - 3 O 511/06
Ein die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank auslösender konkreter Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers setzt dementsprechend konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben voraus (BGH XI ZR 204/04). - BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00
Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …
Auszug aus LG Dortmund, 25.05.2007 - 3 O 511/06
Es ist deshalb sachgerecht, auf die Rechtsbeziehung zu der Fondsgesellschaft abzustellen (BGH II ZR 304/00). - OLG Dresden, 03.11.1999 - 8 U 1305/99
Rückforderungsdurchgriff beim finanzierten Kauf
Auszug aus LG Dortmund, 25.05.2007 - 3 O 511/06
In der Regel kann der Verbraucher zwar bei einem verbundenen Geschäft gemäß § 813 Abs. 1 S. 1 BGB im Falle der Nichtigkeit des finanzierten Vertrages die weiteren Zahlungen der Kreditraten verweigern und von dem Kreditgeber die Rückzahlung geleisteter Kreditraten verlangen (Palandt, § 359 Rn. 7, OLG Dresden ZIP 2000, 180 ff.). - OLG Hamm, 10.03.2005 - 5 U 140/04
Auszug aus LG Dortmund, 25.05.2007 - 3 O 511/06
Bei den von den Klägern im Schriftsatz vom 24.05.2007 vorgetragenen Erklärungen der Vermittlerin, die im Einzelnen im Tatbestand dargestellt sind, handelt es sich erkennbar nicht um konkrete nachprüfbare Tatsachen, sondern um reklamehafte Anpreisungen (vgl. dazu auch OLG Hamm 5 U 140/04). - BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"
Auszug aus LG Dortmund, 25.05.2007 - 3 O 511/06
Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs oder Fondsprospektes nach den Umständen des Falls objektiv evident ist, sodass sich aufdrängt, die Bank habe sich der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Grundsatzurteil vom 16.05.2006, XI ZR 6/04 und Urteil vom 13.03.2007, XI ZR 159/05). - BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus LG Dortmund, 25.05.2007 - 3 O 511/06
Der Verbraucher soll durch die Belehrung nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dies überlegt auszuüben (BGH NJW 2002, 3396). - BGH, 24.04.2007 - XI ZR 191/06
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unwirksamkeit eines gleichzeitig …
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
- OLG Stuttgart, 23.11.2004 - 6 U 82/03
Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürgeschäftewiderrufsgesetz bei …
- LG Dortmund, 07.09.2007 - 3 O 510/06
Fondsbeteiligung an einer GmbH und Co.; Widerruf eines an der Haustür …
Die Widerrufsbelehrung vom 28.12.1998 ist wirksam (BGH Urteil vom 24.04.2007, XI ZR 191/06, Urteile der Kammer vom 25.05.2007, 3 O 511/06 und vom 17.11.2006, 3 O 231/06).